Jahreswechsel in der Lohnbuchhaltung:
Vor der ersten Lohnabrechnung sind in der Lohnbuchhaltung ein paar Punkte zu beachten.
- Import vom Lohnartenstamm (kann vom Vorjahr übernommen werden)
- Import der Quellensteuertarife (ihm ist ein eigener Artikel gewidmet)
- Anpassen der BVG-Beträge
- Anpassen der AHV- und ALV-Beiträge (diese bleiben im 2023 gegenüber 2022 unverändert)
Den Import vom Lohnartenstamm können Sie über die Modulgruppe „Gehälter“ und dem Modul „Lohnartenstamm“ über den Button „Lohnartenstamm importieren“ vom Vorjahr oder einer CSV-Datei importieren.
Den Import der Quellensteuertarife finden Sie im Artikel Lohnabrechnung 2023.
Die neuen BVG-Beiträge müssen Sie bei den Mitarbeitern im Personalstamm eintragen. Diesen Finden Sie in der Modulgruppe „Gehälter“ und das Modul „Personalstamm“. Doppelklicken Sie den gewünschten Mitarbeiter und tragen Sie unten auf dem Karteireiter „Abzüge“ die neuen BVG-Beiträge ein.
Die AHV- und ALV-Beiträge müssen Sie im Lohnartenstamm im 2023 nicht anpassen, da sich diese zum Vorjahr nicht verändert haben.
Viel Spass mit der PPsys Lobu wünscht Ihnen
Ihr Schläpfer Software Team