News aus PPsys

ERP PPsys

ALVZ – nur bis 31.12.2022:

Am 01.01.2011 wurde, zusätzlich zu den ALV Abzügen, der ALVZ (Arbeitslosenversicherung-Zusatz-Lohn) als Solidaritätsbeitrag, eingeführt.
Dieser Zusatz gilt ab 01.01.2023 nicht mehr.

PPsys unterstützt Sie bei dieser Umstellung mit einem einfachen Eintrag in der Lohnart ALVZ.

  • Stellen Sie sicher, dass sich PPsys im Kalenderjahr 2023 befindet.
  • Rufen Sie den Lohnartenstamm wie folgt auf: Modulgruppe: Gehälter > Modul: Lohnartenstamm
  • Suchen Sie nach der Lohnnummer „5030“ oder nach der Bezeichnung „ALVZ-Beitrag“ und doppelklicken Sie den Datensatz.
  • Tragen Sie im Feld „Freibetrag/Monat“ 1’000’000.00 ein.
  • Speichern Sie die Lohnart indem Sie auf den Button „OK“ klicken.

Bei Fragen senden Sie uns eine kurze E-Mail an hc.rentrap-refpealhcsobfsctd-584eaf@ofni.

Der Bundesrat kann unter bestimmten Voraussetzungen den ALVZ wieder einführen. Wir werden auch dann rechtzeitig auf diese und jede andere Änderung in den gesetzlicher Vorgaben reagieren und dafür Sorge tragen, dass Sie mit PPsys auf der sicheren Seite sind.

Viel Spass mit PPsys
Ihr Schläpfer Software Team

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