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ALVZ – nur bis 31.12.2022:

Am 01.01.2011 wurde, zusätzlich zu den ALV Abzügen, der ALVZ (Arbeitslosenversicherung-Zusatz-Lohn) als Solidaritätsbeitrag, eingeführt.
Dieser Zusatz gilt ab 01.01.2023 nicht mehr.

Business11 (B11) berücksichtigt diese Neuerung ab der Version vom 16.01.2023 automatisch. Sie müssen in Ihrer Lohnbuchhaltung im B11 nichts ändern.
Bitten Sie einfach Ihren Kundenbetreuer um ein Update von B11, oder senden Sie uns ein kurze E-Mail mit dem Betreff ALVZ Update an hc.rentrap-refpealhcsobfsctd-51c414@ofni.

Der Bundesrat kann unter bestimmten Voraussetzungen den ALVZ wieder einführen. Wir werden auch dann zeitgerecht auf diese und jede andere Änderung in den gesetzlichen Vorgaben reagieren und dafür Sorge tragen, dass Sie mit B11 auf der sicheren Seite sind.

Viel Spass mit Business11
Ihr Schläpfer Software Team

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